Ex-ORF Moderator Frodl kommt frei!

Lebenslange Haft = 17 Jahre???
Helmut Frodl wurde wegen brutalen Mord verurteilt!

Was damals geschah:
Frodl lockte mit seinem Komplizen einen Wiener Tonstudiobesitzer
nach Ungarn. Das Opfer wurde betäubt,
erschossen und zu guter Letzt wurde die Leiche
mit einem elektrischen Fuchsschwanz in 17 Teile zersägt!
Geht’s noch ein bisschen brutaler?

In der Haft hat der gute Mann ein Theologie-Studium abgeschlossen.
Alles auf Kosten der Steuerzahler,
sehr nett, so stellt man sich Lebenslange Haft vor!
Am 14. Juni ist Frodl frei – natürlich mit Auflagen,
damit kann er sicher leben.
Sein Komplize ist schon voriges Jahr entlassen worden,
wegen einer Krebserkrankung.

Meine Meinung ist eigentlich nur Lebenslang sollte Lebenslang bleiben.
Warum wird ein solches Urteil überhaupt ausgesprochen?
Wenn es dann nicht vollzogen wird?


    

Gertrude

Kaum hätte ich mir das Träumen lassen - Ich kann es kaum fassen! ...

8 Gedanken zu „Ex-ORF Moderator Frodl kommt frei!

  • 16. April 2009 um 17:21
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    also eine bodenlose frechtheit ist das !
    für was ist diese justiz zu gebrauchen,es ist ein graus.es wird immer ärger mit den verbrechen,kein wunder bei den ewigen strafnachlass.

    Antwort
  • 16. April 2009 um 18:20
    Permalink

    So sehe ich das auch!
    Arwen was haltest Du von Lebenslänglich?
    Sagt mir Eure Meinung liebe Leser, würde mich sehr interessieren!

    Antwort
  • 17. April 2009 um 11:46
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    Ihc bin auch der Meinung, dass, wenn jemand zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt wurde, auch lebenslang in Haft bleiben sollte. Aber es ist usus in Österreich, dass eben Häfllinge wegen „guter Führung“ wie es im schönen Amtsdeutsch heißt, weit früher entlassen wird. Mit Auflagen ist klar.
    Ich frage mich, warum gibt es das urteil lebenslang????

    Antwort
  • 17. April 2009 um 15:28
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    Oh der nächste der Lebenslang fordert, sehr schön PC!
    Ja Lebenslang muss Lebenslang sein…

    Du fragst Dich warum es dieses Urteil gibt?
    Ich frage mich auch!
    LG

    Antwort
  • 17. April 2009 um 18:02
    Permalink

    Hi Gertrude & PC

    Die Frage ist berechtigt und ich stelle sie mir oft.

    Warum Lautet der Urteilsspruch lebenslänglich wenn 10 – 20 Jahre maximal gemeint sind.

    In dem Zusammenhang ist ja auch zu hinterfragen warum Urteile überhaupt zeitlich festgesetzt sind, eine dreijährige Haft dauert in der Regel maximal 1,5 Jahre. dienen Urteile in der Realität nur zur Besänftigung der Geschädigten?

    Antwort
  • 18. April 2009 um 11:36
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    Nur eine kleine Korrektur janus: Wenn jemand Lebenslänglich bekommt, kommt er frühestens nach 15 jahren frei. 15 Jahre muss er auf jedenfall einsitzen (also keine 10 ;-) )

    Antwort
  • 18. April 2009 um 11:57
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    Hi pc

    soll mir auch recht sein, selbst wenn er nach 10 jahren als Freigänger wieder an das leben danach gewöhnt wird.
    So sollen es halt 15 Jahre sein.
    Ausnahmen gibt es für Psychisch kranke Rechtsbrecher, die dürfen nach der „Heilung“ bereits früher wieder in die Freiheit zurück kehren.

    Kurz Lebenslänglich gibt es defakto nicht, warum gibt es dann den Urteilsspruch „Lebenslänglich“?

    Antwort
  • 18. April 2009 um 15:42
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    Ja gut wir fragen uns alle, super!
    Sollte man nicht das Innenministerium fragen?
    Hmmmm sehr nachdenklich,…

    Antwort

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