Josef F.

Der Inzest-Täter aus dem niederösterreichischen Amstetten
hat nach Erkenntnissen der Polizei schon 1978 den Bau
eines Verlieses im Keller seines Hauses geplant.

Bis 1993 musste Elisabeth F. auf 35m² Kellerfläche leben.
Das unterirdische Gefängnis ist mit acht versperrbaren
Türen ausgestattet worden,
wobei es an der fünften Tür eine zusätzliche elektronische Sicherung gibt.

Der arme gebrochene Mann verzichtet schon seit Tagen
auf seinen 1 Stündigen Hofspaziergang
und möchte seine Zelle nicht verlassen.

Er ist zwar geständig, aber er versteht ja alles nicht
denn er hat es ja mit seiner Tochter nur gut gemeint,
er wollte sie vor eventuellen Drogenproblemen schützen.

Also unter Schutz stelle ich mir was anderes vor,
und nicht solange jemanden zu missbrauchen und seelisch zu massakrieren.

Er appeliert nun darauf,
dass man doch das positive in ihm sehen solle,
er hat doch Kerstin F. gerettet indem er sie ins Krankenhaus brachte.

Meiner Seel, was sind wir doch nur für Menschen
die das nicht sehen können,
das ganze Gute das er doch getan hat und das er sie doch nur Beschützen wollte.

Er hätte besseres getan wenn er sie vor Ihm selbst geschützt hätte!


    

4 Gedanken zu „Josef F.

  • 9. Mai 2008 um 15:50
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    Also ehrlich gesagt, mir fehlen die Worte-Der Arme!
    Ich fasse es nicht, jetzt wird dieser Unmensch plötzlich menschlich gemacht von seinem Anwalt.
    Ich habe heute das Gespräch in der krone.at gelesen.
    Er wollte bewusst diese Kinder, mit seiner Tochter, sagt er!
    usw.
    Ist ja nicht zum aushalten,…

    Antwort
  • 9. Mai 2008 um 19:16
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    na wenn er sie doch soooooooooooooo sehr liebt!

    Antwort
  • 10. Mai 2008 um 06:19
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    Tja offensichtlich falsch verstandene „Liebe“.
    Und diese Kreatur „menschlich“ erscheinen zu lassen, wird nicht einmal seinem Anwalt gelingen! Und wenn einer sein „Handwerk“ versteht, dann ist es dieser.

    Ich möchte aber auch meinen Widerwillen gegen die vielen Unbekannten, die diesen Anwalt zwischenzeitlich (tlw. sogar mit Mord lt. dessen Aussagen) bedroht haben, zum Ausdruck bringen: DAS übersteigt jegliches Maß an „berechtigter Unmutsäußerung“! Er ist sein Anwalt, seine Aufgabe in unserem Rechtssystem besteht darin, die Rechte seines Mandanten zu wahren – er ist aber NICHT sein Mittäter! Es ist sein Job – nicht mehr und nicht weniger!
    Die sich nun als „Sheriffs“ aufspielenden Unbekannten verhelfen (vermutlich unbewußt) F. zu einer neuen Argumentationsschiene:“Hätte ich das vorher beendet, dann hätten die Menschen so reagiert wie jetzt – ich KONNTE gar nicht anders – aus Schutz um das Leben von mir und meinen Angehörigen..“ – der Täter (aus rechtlichen Gründen: es gilt die Unschuldsvermutung *ggg*) ist und bleibt F.!

    Antwort
  • 10. Mai 2008 um 09:27
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    Ich hoffe das dieser Täter, wirklich eine gerechte Strafe für dieses unaussprechliche Verbrechen bekommt!
    Mir tut nur Elisabeth leid, und die Kids!
    Wie sollen Sie das wohl je verstehen, was Ihrer Mama widerfahren ist!
    Das man den Anwalt mit Mord droht, ist natürlich makaber.
    Aber bei so einen Mandanten kein Wunder!
    LG

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