Die elektronische Fußfessel kommt

Was man schon lange erwartet hat trifft nun ein!

Die elektronische Fessel wird bei vielen Häftlingen eingesetzt!
Die Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat das bekannt gegeben.
Um die Gefängnisse zu entlasten, werden so zu sagen
leichte Fälle die Chance haben die Fessel zu bekommen.

In einem Atemzug wird auch gleich Helmut Elsner angeführt,
aha interessant ein leichter Fall?
Ja wenn das als leichter Fall gilt, Wirtschaftskriminalität,
eine ganze Bank noch dazu eine gute Bank zerstört.

Was bitteschön es heißt keine Fluchtgefahr, haaaaa
der gute Mann wird sich absetzten, vermute ich mal.

Aber im großen und ganzen ist die Fußfessel sicher geeignet,
die Gefängnisse zu entlasten. Funktion Fußfessel (Kurier.at)


    

Gertrude

Kaum hätte ich mir das Träumen lassen - Ich kann es kaum fassen! ...

14 Gedanken zu „Die elektronische Fußfessel kommt

  • 12. März 2010 um 22:50
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    es ist glaube ich allgemein bekannt das hr. elsner nur vorgeschoben wurde um einen sündenbock zu haben, aber trotzdem finde ich es unfair das er gewisse privilegen hat

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  • 13. März 2010 um 04:39
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    Ich hab mir gerade überlegt, was die „leichten“ Delikte sind – zB Handtaschenraub? Mit Fußfesseln läßt sich das ja irgendwie leichter bewerkstelligen, als wenn man im Gefängnis sitzt. Oder Einbruch? Diebstahl? Schwarzfahren? Irgendwie habe ich bei den leichten Delikten mehr den Eindruck,dass die Wiederholungsgefahr größer ist,als bei einem Kapitalverbechen. Wie oft kann man zB eine Bank zugrunde richten – und wie schnell ist eine Wohnungstür aufgebrochen?-bei Elsner und Konsorten bin ich mir nicht so sicher, ob die das selbe noch mal machen – bei einem Einbrecher hingegen schon.

    Antwort
  • 13. März 2010 um 09:37
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    Und wer wird das bestimmen wer in den „Genuss“ der Fußfesseln kommt?
    Was sind nun leichte Fälle?
    Im Prinzip bin ich schon für die Fußfessel, kostet der Allgemeinheit nur die Hälfte, wie wenn der oder die Jenige im Gefängnis sitzt!!!
    Wenn man der Justizministerin glauben kann,…

    Antwort
  • 14. März 2010 um 10:54
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    habe gelesen das entscheidee der richter ob du ein leichter fall bist und fußfesseln bekommst oder ob du hinter gitter kommst. auch bei der untersuchungshaft kann sie schon angewand werden.
    und nun zum herrn elsner der fällt auch unter einen leichten fall entscheiden wird es der zuständige richter ob er nach hause darf oder nicht.

    Antwort
  • 14. März 2010 um 22:06
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    kann mir einer erklären, zu was eine verurteilung dann noch gut sein soll?

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  • 15. März 2010 um 15:41
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    Hmmmm eine gute Frage!
    Die Bewegungsfreiheit ist eingeschrenkt, aber ich habe gelesen, dass der Jenige auch zum Arzt gehen kann oder in den Supermarkt.
    Der braucht sich nur vorher melden!

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