Pro Mindestlohn

Es gibt immer zwei Seiten einer Medaille.

Auf der einen Seite wurden den Hoteliers
in Deutschland ein ermäßigter Steuersatz gewährt,
durch die Regierung.
Andererseits arbeiten die meisten Zimmermädchen für einen Hungerlohn.
Und sind keinesfalls Angestellte von Hotels,
sondern arbeiten für irgendwelche Dienstleistungsunternehmen.
Information dazu

Artikelvorschlag Helmut


    

Gertrude

Kaum hätte ich mir das Träumen lassen - Ich kann es kaum fassen! ...

3 Gedanken zu „Pro Mindestlohn

  • 1. Juli 2010 um 10:16
    Permalink

    Ein Stundenlohn von 3 Euro???
    Das ist aber nicht mehr normal, was soll das denn?
    Ist so was nicht strafbar?
    Hmmm sehr nachdenklich,…

    Antwort
  • 2. Juli 2010 um 12:44
    Permalink

    Getrude, wenn es strafbar , dann bezahlt der Unterehmer die Strafe aus der Portokasse. Das hat er doch zuvor eingespart. Deutschland hat eine EU-Richtlinie zum Thema Leihrbeit noch immer nicht umgesetzt. Dagegenn klagen kann nur ein Betroffener, also ein Leiharbeiter. Zuvor sind alle anderen Rehtswege vor den Gerichten ausgeschöpft sein, dann erst kann man vor den EUGH ziehen. Und die First zur Umsetzung der Richtlinie ist noch nicht verstrichen.

    Antwort
  • 2. Juli 2010 um 15:16
    Permalink

    Frage: Ist ein Leiharbeiter ein Sklave?
    Das ist doch unglaublich,…
    Da muss man zu EUGH ziehen um da seinen verdienten Lohn zu bekommen!!!???

    Antwort

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