Tabakgesetz beschlossen

Das neue Anti-Raucher Gesetzt ist da

Nun gibt es endlich eine Lösung für die Gastronomie!
Wenn ihr Lokal bis 50 Quadratmeter groß ist
dürfen Sie als Wirt entscheiden, ob Sie eine Raucher
oder eine Nichtraucher Gaststätte machen wollen!

Bei Lokalen die zwischen 50 und 80 Quadratmeter groß sind,
entscheidet die örtliche Behörde!

Schon wieder so ein Punkt in dieser Regelung,
wo sich keiner wirklich auskennt.

Ganz klar ist das Gesetz bei Lokalen die über 80 Quadratmeter
groß sind, die müssen eine räumliche Trennung machen.
Außer Sie entscheiden sich überhaupt
für ein Nichtraucher Restaurant!

Die Strafen sind auch nicht schlecht,
für Gäste zwischen 100 und 1.000 Euro,
für Wirte bei Uneinsichtigkeit bis zu 10.000 Euro!

Auch beim Arbeitnehmerschutz ist ganz klar geregelt
das Lehrlinge und Schwangere in keinem Raucherbetrieb arbeiten dürfen!

Die Raucherzimmer bzw. die Gaststätte
wo Rauchen erlaubt ist müssen eine Kennzeichnung anbringen:
„Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen“


    

Gertrude

Kaum hätte ich mir das Träumen lassen - Ich kann es kaum fassen! ...

2 Gedanken zu „Tabakgesetz beschlossen

  • 14. Juli 2008 um 15:40
    Permalink

    d.h. bis 50 m2 bin ich noch Unternehmer, ab 80m2 übernimmt die Behörde meine unternehmerischen Entscheidungen? – Ich werte das als Verabschiedungsgeschenk einer der unfähigsten Regierungen in der zweiten Republik und als „Denkmal“ für die gesamte bisherige Regierungsarbeit: weder Fisch noch Fleisch, wichtig ist jedenfalls, dass die Höhe der Strafen klar deklariert ist.
    Bei den zwischen 50 und 80qm großen Lokalen – zählt da der Schanigarten auch mit?
    Und wie ist es mit dem Schweizerhaus: deren Garten ist größer als 80 qm: muß der jetzt in Raucher- und Nichtraucher geteilt werden (sofern der Schanigarten zu den m2 des Lokales dazu gezählt wird).
    Und sind KellnerInnen in einem Lokal kleiner als 50m2 Menschen zweiter Klasse – oder sollen die laufend auf die Straße flüchten, wenn ein Raucher das Lokal betritt? Wäre dann sowas eigentlich Selbstschutz oder unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz?
    Gut das ihr das Gesetz noch so schnell beschlossen habt – man sieht, ihr habt euch da wirklich Mühe gegeben liebe Politiker. Hättet ihr es nicht beschlossen, wäre auch nix passiert…

    Antwort
  • 15. Juli 2008 um 11:17
    Permalink

    Zitat:Hättet ihr es nicht beschlossen, wäre auch nix passiert…

    Wie wahr Fred, eine Unsinnige Regelung!
    Ob der Gastgarten mitgezählt wird?
    Ist eh egal, denn ich kann es mir nicht mehr leisten fortzugehen!
    Ein Bier für 3.50, ja sicher nicht.
    Selbst wenn ich es mir leisten könnte, wäre es mir zu teuer!
    Ich trinke mein Bier zu Hause und rauche gemütlich eine Zigarette dazu.
    Darf ich nicht laut sagen-sonst haben wir in den Wohnungen auch bald ein Rauchverbot!
    Es gibt ja schon Rauchfrei Wohnungen,…

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert