Wien: Hausbesorger NEU

Das Gesetz für die Hausbesorger neu ist nun da!

Für mich persönlich muss ich sagen,
dieses neue Gesetz ist kein Meilenstein.
Anscheinend ist es billiger einen neuen Hausbesorger zu haben.
Die neuen Anlagebetreuer haben keine Dienstwohnung mehr.
Und müssen zu gewissen Zeiten vor Ort sein.
Die Schnee Reinigung wird durch externe Stellen erledigt.

Es wird ein Pausenraum zur Verfügung gestellt,
400 Bewerber gibt es zur Zeit.

Nach einer Einschulung von 120 Stunden
ist der neue Hausbesorger „ausgebildet“!
Die Neuen werden 1.500 Euro brutto verdienen.

Es gibt in Wien noch 2.200 alte Hausbetreuer!
Die sind natürlich nicht so einfach loszuwerden,
stimmts liebe Politik?

Also ich möchte meinen Hausbesorger behalten dürfen!
Der ist immer da wenn ich Ihn brauche!
Auch wenn es um ein paar Euro mehr kostet???
Ich bin mir da gar nicht sicher, ob sich das rechnet! Mehr dazu


    

Gertrude

Kaum hätte ich mir das Träumen lassen - Ich kann es kaum fassen! ...

26 Gedanken zu „Wien: Hausbesorger NEU

  • 2. September 2010 um 23:25
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    jetzt gibt es wieder hausbesorger!
    haben sich die mieter solche hausbesorger gewünscht oder wollten sie die altbewährte variante?
    meiner meinung nach wollten sie die alte art.

    Antwort
  • 3. September 2010 um 07:49
    Permalink

    Zum Wohle der Bevölkerung ist der erste Schritt gesetzt.
    Nichts desto trotz muss an einer Bundesweiten vernünftigen Lösung festgehalten werden.
    Der Hausbesorger neu ist zwar gut gemeint, hat aber gravierende Fehlerquellen wie zB.keine winterliche Reinigung, bedingt durch das Arbeitszeitgesetz. Das HBG, welches per 01.07.2000 abgeschafft wurde, machte schon Sinn außerhalb des Arbeitsgesetzes zu stehen.

    Warum der „neue“ HB nur eine halbe Sache darstellen, ist neben der winterlichen Betreuung zusätzlich erklärbar, dass sich viele Dinge im sozialen Gefüge eine Kommune außerhalb von vorgegebenen Arbeitszeiten abspielen.

    Ein Beispiel:
    Eine Mieterin hat einen Waschtag, die auf ihrer Stiege befindlichen Waschmasch. Ist defekt. SIE bekommt daher einer anderen im Objekt befindlichen Waschküche zugewiesen. Eine an sich gute Lösung der Ausgliederung von der Betreungshoheit eines Hausbesorgers. Hat jedoch den Nachteil, dass bei der Zuweisung einer freien Waschküche auf anderen Stiegen, die Waschpartei vor verschlossenen Türen steht. Noch dramatischer ist e wenn Waschparteien in der Waschküche sind und andere Mieter unwissend jemanden einsperren. Wenn man nun alle Ausgliederungen im System der Hausbesorger neu zusammenfasst, sind die Kosten eindeutig weit höher als das „alte“ Hausbesorgersystem vor der Abschaffung desselben.

    „ein guter Hausbesorger kann durch nichts ersetzt werden“

    Antwort
  • 3. September 2010 um 10:08
    Permalink

    „ein guter Hausbesorger kann durch nichts ersetzt werden“

    Ein wertvoller Beitrag Mundi!
    Genau meine Meinung, übrigens diesen Hausbetreuer NEU,
    den haben die Bürger nicht bei der Volksabstimmung gewählt!

    Antwort
  • 3. September 2010 um 16:01
    Permalink

    ich gebe euch vollkommen recht einen richtigen hausbebesorger kann man nicht ersetzen

    Antwort
  • 3. September 2010 um 17:59
    Permalink

    So ein unnötiges Gesetz – Hausbetreuer neu –
    Wer braucht das denn?
    Schade, dass nicht der alte Hausmeister zurück kommt!

    Antwort
  • 3. September 2010 um 22:50
    Permalink

    Das HBG „alt“ ist ein gutes 3 Säulen starkes Fundament. Die Schwachstelle ist die Entlohnung, sie beruht auf einer Säule, nämlich die der BK (Betriebskosten). Genau das führte in der Vergangenheit zu dem was gekommen ist und uns nach wie vor weiterhin begleitet.
    Ich bin der Meinung, wo ein Wille da ein Weg und im 21. Jahrhundert kann das Lohnverrechnerisch kein Problem darstellen. Da geht es rein um den Auftrag der Umsetzung, wozu gibt es die vielen „Gelehrten“, es ist ihre Aufgabe die ideale Variante auszuloten, mit der auch Hauseigentümer leben können.

    So jetzt aber auf den Punkt gebracht was ich meine.
    Das HBG besteht wie bereits erwähnt aus den 3 Säulen:
    RWB- Reinigung, Wartung und Beaufsichtigung.

    Das Lohnsystem muss ebenso aus 3 Säulen bestehen:
    EBV- Erhaltungsbeitrag, Betriebskosten und aus den Verwaltungskosten.

    Die Gegenüberstellung der 3 Säulen:
    R-Reinigung wird gespeist aus den B-Betriebskosten.
    W- Wartung wird entlohnt über den Erhaltungsbeitrag (Kleinreparaturen uvm.)
    B- Beaufsichtigung wird über die V-Verwaltungsabgaben entschädigt. (administrative Arbeiten, Meldungen, Anwesenheit, Kommunikation uvm.)

    Das ist der einzig gangbare Weg, an dem auch die Mieter zustimmen werden.
    Das ist ein HBG mit gutem generationsübergreifendem Fundament.

    „ein guter Hausbesorger kann durch nichts ersetzt werden“

    Das was da nun angeboten wird ist auf den Punkt gebracht ein Pfusch zu lasten der Mieter und verdient sich den Namen Hausbesorger nicht!

    Antwort
  • 3. September 2010 um 23:17
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    es ist so wie bei allen anderen versprechungen über versprechungen und dann wird etwas zusammengewürfelt, damit sie sagen können sie haben das ja getan das sie versprochen haben!

    Antwort
  • 13. September 2010 um 11:51
    Permalink

    Deine Aussage Mundi:

    Das was da nun angeboten wird ist auf den Punkt gebracht ein Pfusch zu lasten der Mieter und verdient sich den Namen Hausbesorger nicht!

    Ich schließe mich der Aussage an!!!
    Ich will die alten Hausbesorger haben sonst gar nichts!
    So eine Frechheit was die mit uns treiben,
    danke liebe Politik!!!

    Antwort

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