Vorsicht vor möglichen Fallen beim Umtausch!
Zweite Chance für’s Christkind
Hat das Christkind danebengegriffen?
Damit es im Fall des Falles zu keinen unliebsamen Überraschungen
beim Umtauschen oder beim Einlösen von Gutscheinen kommt,
gibt die AK den Weihnachtsshoppern Tipps.
Wer sein Geschenk online kauft,
sollte einen Blick auf Geschäftsbedingungen,
Versandspesen und Rücktrittsrecht werfen.
Kein Recht auf Umtausch
Bücher, DVDs oder eine Winterjacke – das Christkind hat sich geirrt?
Beim Umtausch gilt: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht.
Der Umtausch ist freiwillig.
Der Umtausch muss ausdrücklich vereinbart werden.
Weihnachtseinkäufer sollen den Umtausch
am besten auf der Rechnung vermerken lassen.
Der Händler kann auch einen Umtausch von sich aus einräumen.
Solche Zusagen sind dann schon vorgedruckt auf der Rechnung.
Wer etwas umtauscht, kann sich zumeist etwas Anderes aussuchen.
Geld gibt es aber nicht zurück.
Falls Konsumenten nichts finden, erhalten sie einen Gutschein. Weiter (AK.Wien)
da stimmt aber es gibt auch geschäfte ( od. geschäft) da gibt es das geld auch zurrück
Das stimmt Claudia, obwohl es ist leider die Ausnahme,…
ja das es ist leider eine ausnahme aber wenn ich das geschenk nicht haben möchte bin ich auch froh wenn ich einen gutschein erhalte und mir irgendwann anders etwas aussuchen kann das mir gefällt
ist doch super früher hast das behalten müssen ob es dir gefällt oder nicht.
Diese Zeiten sind in der Regel vorbei, aber interessant zu wissen, dass die Geschäfte das freiwillig tun,…