Pensionsnachzahlung für illegale Pfleger

Karl Öllinger der Sozialsprecher der Grünen Partei
stellte diese Forderung in den letzten Tagen.
Ein illegaler Pfleger läuft, so denke ich doch unter der Kategorie
illegaler Arbeitnehmer, soweit man das so ausdrücken darf.

Jetzt stellt sich doch automatisch die Frage,
kann man denn auch die allgemeine Schwarzarbeit nachberechnen lassen?
Denn schließlich gibt es ja genug Menschen die Jahre lang
schwarz gearbeitet haben oder die es vielleicht immer noch tun.

Obwohl ja die Schwarzarbeit in unserem Rechtssystem strikt verboten ist,
soll sie so laut Öllinger in irgendeiner Weise unterstützt werden.
Und das so meine ich wohl nicht ganz Rechtens.
Viele Menschen die einen Pflegeberuf gelernt haben hatten
nicht die Möglichkeit einen Job in der Sparte auszuüben.
Weil sie angeblich zu teuer sind für die Kassen.

Seltsamer Weise sind in Österreich einige Tausend Pfleger/innen
aus Osteuropa in diesem Lande tätig. Und das illegal!!
Ich wusste bislang nicht, das wenn man schwarz arbeitet auch Pension berechtigt ist.

Das neue Pflege-Verfassungsgesetz sieht allerdings vor,
dass erst bei einer angemeldeten Tätigkeit die Pensionsberechtigung in Kraft tritt.
Eine Rückberechnung käme da nicht in Frage.
Und genau das möchte wohl der Herr Sozialminister Öllinger ändern.

Wo ist da noch die Gerechtigkeit?


    

4 Gedanken zu „Pensionsnachzahlung für illegale Pfleger

  • 23. Januar 2008 um 16:30
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    Das frage ich mich auch gerade, liest sich wie ein Märchenbuch!
    Da arbeitet wer Jahrelang schwarz und dann ist er Pensionsberichtigt?
    Das gibts doch nicht!

    Antwort
  • 24. Januar 2008 um 22:47
    Permalink

    Habs schon selbst gefunden.

    Schwarz arbeiten und trotzdem pensionsberechtigt? Klingt komisch, ja stimmt.

    Aber wie (fast) immer im Leben, gibts auch noch eine andere Seite. Nicht nur Schwarz oder weiss. Grau. In vielen Abstufungen. Zur Vorgeschichte – Das Pflege-Verfassungsgesetz sieht folgendes vor:

    dass allfällige sozialversicherungs- oder arbeitsrechtliche Ansprüche, die vor dem 1. Jänner 2008 erstanden sind, nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit sollen Betroffene vor Rückforderungen bewahrt werden.

    Nun was heisst das in einem konkreten Fall?

    Da ist jemand unselbstständig als Pfleger tätig, dh es gibt einen Arbeitgeber, in dem Fall der zu Pflegende oder jemand aus dessen Familie. Der Arbeitgeber ist rechtlich für die sozialversicherungsrechtliche Anmeldung und die Abfuhr der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Er macht das nicht, und ist mit der obigen Regelung aus dem Schneider.

    Was ist mit dem Pfleger? Grundsätzlich könnte dieser eine gewisse Zeit lang rückwirkend die sozialversicherungsrechtliche Anmeldung und Abfuhr der SV-Beiträge (insbesondere dann, wenn ein Nettolohn vereinbart wurde) vom Arbeitgeber verlangen bzw. letztlich auch einklagen. Nun gibts deses Pflegegesetz, dass den Arbeitgeber vor Rückforderung schützt.
    Damit hat der Pfleger aber schlechte Karten, da er vom Gesetzgeber in seinen Rechten eingeschränkt wird. Nun, keine Problem, er könnte ja, wenn es ein normales Gesetz wäre, dieses beim Verfassungsgerichtshof anfechten.
    Halt, geht nicht, da es ja ganz bewusst, offenbar in Kenntnis der rechtlichen Problematik, als Verfassungsgesetz verabschiedet wurde und damit nicht vor dem VFGH anfechtbar ist.

    Sodale, der Pfleger wird damit „kalt“ enteignet, und hat keine Chance einen Fehler seines Arbeitgebers korrigieren zu lassen.

    Das soll fair und gerecht sein?

    Hier hakt nun Öllinger ein. Wenn der Gesetzgeber dem Einzelnen gewisser Rechte „beraubt“, solle er ihm doch den Schaden ersetzen.

    Der Unterschied zur „allgemeinen Schwarzarbeit“ ist, dass der schwarz Arbeitende (und damit meine ich zB jene, die es gar nicht wissen, dass sie schwarz arbeiten) immer noch die Möglichkeit hat, seinen Arbeitgeber auch Nachzahlung der SV-Beiträge zu klagen. Und nicht durch ein Verfassungsgesetz in seinen Rechten beschnitten wurde.

    Antwort
  • 25. Januar 2008 um 10:14
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    Ja, wenn der Arbeitnehmer nicht informiert ist, dass er nicht angemeldet ist, dann hat er Rechte!
    Aber die meisten davon wissen es sehr wohl!
    Ich finde das der Pflegende(Patient) sehr wohl das recht hat
    auf eine Pflege die jeden Menschen zusteht.
    Denn es kann doch nicht sein, dass der Staat hier keine
    Gesetze gemacht hat, wo sich jeder auskennt.
    Meine Meinung dazu die Regierung ist schuld an dieser Situation.
    Schon viel früher hätte man handeln sollen.
    Denn das Menschen 24Stunden am Tag arbeiten und nicht angemeldet sind, dass gibt es nur bei Uns!
    Mir ist schon klar das es ums liebe Geld geht und sich kein
    normal Sterblicher diese Pflege leisten kann!

    Antwort

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