Jugendkonten- Schuldenfalle?

Folgendes hat sich zugetragen.
Ein Jugendlicher erbt eine schöne Summe Geld,
die er bei der Großjährigkeit erhält.

Die Bank ist natürlich begeistert,
es werden Sparbücher eröffnet, und ein Jugendkonto!!!
Dieses Konto ist allerdings ein Konto wie üblich bei jugendlichen Schülern,
ein Konto “ ohne Überziehungsrahmen“
vermeintlich wie es sich herausstellt.

Man nehme einen Jugendlichen, gebe ihn viel Geld,
eine Mastercard- von der Bank genehmigt :-(
schneller als man glaubt ist das Geld weg!

Die Wünsche waren zu viele, zu groß!
Nun am Ende des Geldes, vergaß die Bank eines zu Machen!
Den Überziehungsrahmen einzuhalten!
Plötzlich Kontosperre mit knapp 1000 Euro minus!

Die Bank gibt wohl Teilfehler zu,
verweist aber die Mutter darauf,
erstens ist der Sohn, wenn auch Schüler ohne Einkommen großjährig!

Und zweitens wenn das Konto nicht abgedeckt
wird droht eine Klage und Eintrag im KSV!

Na Prima. Wie weit können Eltern sich dann darauf verlassen,
das bei Schülern ohne Einkommen
der Überziehungsrahmen eingehalten wird?

Oder soll man wieder zurück gehen,
das Taschengeld lieber bar zu geben?
Den Heranwachsenden,
den Umgang mit Konten gar nicht erst zeigen- lernen?

Die Mutter jedenfalls ist sauer auf beide, auf die Bank,
und dem Sohnemann!
Beiden hat sie vertraut, und beide haben sie enttäuscht!


    

9 Gedanken zu „Jugendkonten- Schuldenfalle?

  • 11. Februar 2008 um 19:48
    Permalink

    Wo war das?
    Zumindest in Österreich hat bei einem jugendlichen Erben das Jugendgericht „die Hand drauf“ und zwar auf sämtlichem Vermögen bis zur Volljährigkeit – da kann ich mir das irgendwie nicht vorstellen….

    Die Bank hat jedenfalls eine Sorgfaltspflicht, mindestens deswegen würde ich da mal Rat einholen….

    Antwort
  • 11. Februar 2008 um 19:57
    Permalink

    gebau lesen Eveline, es geht im Artikel heraus, das bei Grossjährigkeit , das Geld ausgehändigt wurde, auch das der Mutter ja mitgeteilt wurde der Sohn ist ja grossjährig- wenn auch noch Schüler!!!
    ( das heist Htl- mit Colleg dauernd nun mal länger als bis zum 18 Lebensjahr) aber er ist Schüler ohne EINKPMMEN

    Antwort
  • 11. Februar 2008 um 20:32
    Permalink

    Die Banken haben da Recht, bei Volljährigkeit das Geld zurück zu verlangen!
    Bankengesetzt-aber in diesen Fall eine strittige Angelegenheit.
    Jugendkonto, bis wann war es ein Jugendkonto?
    Frage:
    Wird das Konto automatisch zum Erwachsenenkonto, bei Volljährigkeit?
    Wenn dieses Geld mit 18 bei Volljährigkeit ausbezahlt wurde!
    Schade darum!!!

    Antwort
  • 11. Februar 2008 um 20:42
    Permalink

    Nein ein Jugendkonto- Schülerkonto gilt solange als Jugendkonto bis der Nachweis einer Arbeit und geregeltes monatliches Einkommen vorliegt- dann wird es geändert

    Antwort
  • 12. Februar 2008 um 09:47
    Permalink

    Das Problem liegt darin, dass der junge Mann eine Bankomatkarte hatte, mit der er überall ebheben/bezahlen kann. Wie wir von uns selbst wissen, wenn man in einem Geschäft bezahlt und sein Konto überzogen hat, kann man trotzdem mit Bankomatkarte bezahlen. Daher – nehme ich an – konnte die Bank auch erst später reagieren, als schon überzogen war.
    Anders verhält es sich, wenn man bei der „eigenen“ Bank Geld abheben will.
    Wer wirklich sicher gehen will, dass nicht überzogen werden kann, nimmt eine Karte für sein Kind OHNE Bankomatfunktion

    Antwort
  • 12. Februar 2008 um 09:50
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    Geld abheben
    Wann immer du willst, rund um die Uhr. Mit deiner Karte und Geheimcode am Geldausgabeautomaten in allen SB-Foyers der BA-CA in ganz Österreich.

    Eine Bankomatfunktion kann auf Wunsch und Zustimmung der Erziehungsberechtigten eingerichtet werde.

    (Auszug aus den Bestimmungen der BA-CA)

    Antwort
  • 12. Februar 2008 um 10:07
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    Danke für Deine Informationen lieber pc!
    Ja in diesen Fall sind Fehler passiert, seitens der Bank
    aber vor allem ist der 20 Jährige nicht unschuldig bei dieser Geschichte.
    Die Bank hätte vor zwei Jahren nach dem Erbe besser beraten müssen.
    In Bezug auf die Mastercard!
    LG

    Antwort
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