Einlagensicherung-Österreich

In Österreich muss jedes Kreditinstitut,
welches die Berechtigung zur Entgegennahme gesicherter Einlagen hat,
einer Einlagensicherung im Rahmen des jeweiligen Fachverbandes angehören.

Gesicherte Einlagen sind u.a.Guthaben auf Konten oder Sparbüchern,
die Höchstgrenze der gesicherten Einlagen
beträgt 20.000,- Euro pro Einleger und pro Kreditinstitut.

Tritt ein Einlagensicherungsfall z.B.
durch Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit
eines Mitgliedsinstitutes ein, veranlasst die Einlagensicherung
alle nötigen Schritte um gegebenen Falls eine rasche Auszahlung
der gesicherten Guthaben an die Einleger zu ermöglichen.

Weiters überwacht die Einlagensicherung im Rahmen
eines Frühwarnsystems die Entwicklung ihrer Mitgliedsinstitute.

Wir weisen jedoch darauf hin,
dass wir keine Auskünfte über die Bonität unserer Mitgliedsinstitute geben können.
Quelle: Einlagensicherung.at


    

Gertrude

Kaum hätte ich mir das Träumen lassen - Ich kann es kaum fassen! ...

Ein Gedanke zu „Einlagensicherung-Österreich

  • 3. Oktober 2008 um 21:09
    Permalink

    jetzt kenn ich mich wenigstens aus, obwohl wer von uns hat schon geld?

    Antwort

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