Richtwertmietsystem funktioniert nicht!

Die Gründe für die Wirkungslosigkeit
dieses Mietenbegrenzungssystems sind:
Im Mietrechtsgesetz sind die Zuschläge
weder der Art noch der Höhe nach klar begrenzt
und der Vermieter muss auch im Mietvertrag die Zuschläge nicht angeben.

Betroffen sind Mieter, die Mietwohnungen in
Altzinshäusern (gebaut vor 1945) mieten.
Das sind nahezu 500.000 Wohnungen in ganz Österreich.

Überhöhter Mietzins bei fast allen Verträgen
Die AK Studie analysierte die Ergebnisse
von 150 Mietzinsüberprüfungsverfahren.
Bei 148 der 150 Verträge verlangte
der Vermieter einen überhöhten Mietzins –
und zwar im Schnitt um fast zwei Drittel mehr, als erlaubt.
Das zeigt, dass das Richtwertmietsystem
ohne Einschaltung eines Richters überhaupt nicht greift.Quelle AK


    

Gertrude

Kaum hätte ich mir das Träumen lassen - Ich kann es kaum fassen! ...

2 Gedanken zu „Richtwertmietsystem funktioniert nicht!

  • 18. Februar 2011 um 09:39
    Permalink

    Hallo Gertrude,
    es geht scheinbar nichts mehr ohne Klage, überall wird nur abkassiert und der eigene Vorteil gesehen – echt traurig :-(

    Liebe Grüße zu Dir und ein schönes Wochenende
    Katinka

    Antwort
  • 18. Februar 2011 um 11:06
    Permalink

    Wie recht du hast Katinka!
    Wenn man sich da nicht rührt zahlt man nur drauf, Schweinerrei ist das!

    Antwort

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